Captura GmbH- Insolvenzverwalter zeigt „Masseunzulänglichkeit“ an
Da setzt die nieder, würde man als Bayer jetzt sagen. Vielleicht passend, denn die Captura GmbH hatte ja ihren Sitz in München. Investiert hatte das Unternehmen in Immobilien und, so hört man auch, wohl in Projektentwicklungen. Nun kennen wir die Verträge nicht die dort abbgeschlossen wurden von der Captura GmbH mit den gesellschafstrechtlichen Partnern der Captura GmbH. Da könnte dann, wenn man die Meldung des Insolvenzverwalters richtig interpretiert, möglicherweise „wenig Fleisch am Knochen sein für die Anleger“ heißt die Anleger sollten sich nicht auf eine „hohe Insolvenzquote“ versteifen „der Drops ist gelutscht“ wie uns ein Anleger in einem Telefongespräch sicherlich eine richtige Einschätzung gegeben hat.
Was da genau passiert ist, und wen man möglicherweise dafür haftbar machen kann, wird man in den nächsten Monaten dann sehen müssen. Eine Katatsrophe ist diese Nachricht des Insolvenzverwalters natürlich auch für die Vermittler, denn auch die waren vor einigen Wochen noch von einer „hohen Quote im Insolvenzverfahren ausgegangen“. Vermittler, veeile kannten das Produkt über die Maklerplattform „Fondsfinanz“, müsen sich natürlich auch darauf einstellen, das der eine oder andere Kunde gegen sie Ansprüche anmelden wird, und versucht gerichtlich dann durchzusetzen. Hierzu hatte das Unternehmen Fondsfinanz zugesagt dann den Kontakt zu einem Rechtsanwalt herzustellen der dann eine „kostenfreie Ersteinschätzung“ für die Vermittler vornehmen werde, wenn die Vermittler in die Beraterhaftung genommen werden würden.
Mit Verlaub, meine Herren vom Unternehmen Fondsfinanz, was soll dieses „Trostpflaster für Vermittler?“. Eine kostenfreie Ersteinschätzung gibt doch jeder Rechtsanwalt ab, aber was kommt danach? dann kommen die „tueren Schritte“, und wie hilft das Unternehmen Fondsfinanz dann? Diese Antwort bleibt das Unternehmen Fondsfinanz zumindest öffentlich schuldig. Wir halten den vom Unternehmen Fondsfinanz benannten Rechtsanwalt nicht für einen profilierten Vermittleranwalt, ob das dann der richtige Anwalt für die Vermittler ist, wenn man vor Gericht geht? Nun auch das werden wir dann am Ende des nächsten Jahres aus dem einen oder anderen Gerichtsfall wissen. Trotzdem, auch wir wollen da mal ehrlich sein, das der Insolvenzverwalter hier Masseunzulänglichkeit anzeigen könnte hatten wir auch nicht „im Kopf“. Keine schöne Nachricht für die Vermittler und die Anleger zum Ende des Jahres 2015 und Beginn des Neuen Jahres.
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Thomas Bremer
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